Winterreifenpflicht – was ist neu?

Immer wieder stellen sich die Menschen die Frage, wann und wie ist die Winterreifenpflicht eigentlich geregelt? Die neueste Regelung wurde offiziell im Dezember 2010 festgelegt.

Diese besagt, dass bei Glatteis, Schneeglätte, Eis oder auch bei Schneematsch Pflicht ist , M+S-Reifen („Matsch und Schnee“) anzuwenden, umso eine sichere Fahrt zu garantieren. Diese Reifen haben ein besonderes Profil, welches den geforderten Griff auf diesen Fahrbahnen gewährleistet. Empfehlenswert ist es, dass die Reifen von Oktober ist Ostern auf dem Auto montiert bleiben.

Die Reifen können ganz normal in jedem Fachgeschäft erworben werden und tragen das Symbol M+S am Seitenrand der Reifen. Achtung! M+S Reifen können in 2 verschiedenen Varianten erworben werden. Zum einen können sie als Winterreifen gekauft werden und zum anderen als Ganzjahresreifen, die auch im Volksmund als „Allwetterreifen“ bezeichnet werden. Bei gebrauchten Reifen sollten Sie auf jeden Fall auf die Profiltiefe achten. Das Gesetz schreibt eine Mindesprofiltiefe von 1,6mm vor, jedoch ist eine Tiefe von 4mm wesentlich sicherer und langlebiger.

Die neue Regelung ist vor allem wichtig, da so viele Unfälle vermieden werden können und mehr Sicherheit auf den Straßen gewährleistet werden kann. Diese Regelung gilt für alle Lkw-, Bus, PKW- und auch Motorradfahrer. Beachten Sie, dass Sie nur PKWs mit M+S-Reifen im Winter fahren. Sobald Sie ein Fahrzeug lenken, sind Sie dafür verantwortlich. Denken Sie zusätzlich an Ihre Versicherung, denn diese kann im Falle einer falschen Bereifung aussteigen und Sie bleiben auf den Kosten sitzen.

Wer sich keine neue Bereifung zulegen möchte, kann ein Bußgeldstrafe von 40 Euro kassieren. Bei erheblicher Straßenbehinderung durch unzulässige Bereifung, werden sogar 80 Euro und einen Punkt in Flensburg fällig.